Diese Standard-Fragen stellen Recruiter gerne
Beim Thema Standardfragen gehen die Meinungen unter den Personalern auseinander. Manche vermeiden sie komplett. Andere stellen sie mit Vorliebe. Wiederum andere nutzen sie als Einstieg, um während des Gespräches den Themenkomplex zu wechseln - um beispielsweise vom Fachlichen ins Persönliche überzuleiten. Die Empfehlung der duerenhoff-Personalberater ist dagegen eindeutig: Bereiten Sie sich unbedingt auf die Fragen aus dem Standardkatalog der Bewerbungsleitfäden vor. Damit schützen Sie sich vor Überraschungen - und beantworten die Fragen mit Ruhe und Gelassenheit. Dadurch wird eine solche Fragestellung vom potentiellen Aufreger in einen Ruhepol verwandelt.
Zuerst die Stärken. Punkten Sie am besten mit den Stärken, die in der Stelle gefordert sind, für die Sie sich bewerben. Bleiben Sie dabei jedoch stets aufrichtig. Das gilt natürlich auch für die Schwächen. "Keine" wäre ein unglaubwürdige Antwort. Überlegen Sie sich Persönlichkeitsmerkmale, an denen Sie gerne arbeiten würden. Für den Personaler geht es in diesen Fragen auch darum, wie Sie sich selbst einschätzen können. Und bei den Schwächen kommt nicht zuletzt darauf an, was Sie tun, um sie abzustellen. Das sollten sie auf jeden Fall erwähnen, auch wenn Sie nicht explizit danach gefragt werden.
Bei diesen und anderen Fragestellungen fällt es mitunter schwer, aus dem Bauch heraus die perfekte Antwort zu finden. Hier zahlt sich ihre Vorbereitung aus. Seien Sie deshalb auf solche Fragen gefasst. Ihre Antwort sollte dabei nicht auswendig gelernt wirken. Auf die Fragen, wie Sie Kritik aufnehmen, lässt sich beispielsweise über konstruktive Kritik räsonieren. Weitere Fragen, die häufig vorkommen, sind: Welche Fach- und Job-Literatur hat Sie wesentlich beeinflusst? Welche Rolle spielt Geld für Sie? Welche Marotten haben Sie? Wieso haben Sie sich auf diese Stelle beworben?
Ganz wichtig. Vielleicht haben Sie an dieser Stelle nicht nur eine Antwort parat, sondern gleich mehrere. Sie werden sich gewiss überlegt haben, was Sie an dieser Stelle reizt. Auch wenn die Antworten für Sie im Grunde klar sind: Führen Sie sich ihre persönliche Motivation nochmals kurz vor Augen, damit Sie an dieser Stelle keinen wichtigen Punkt vergessen.
Hier wird die persönliche Entwicklung abgefragt, die Sie sich vorstellen. Es geht keinesfalls um eine konkrete Stelle, sondern ums Große und Ganze. Überlegen Sie sich bei Ihrer Antwort, wie die konkrete Stelle und Ihre Wünsche in Einklang stehen. Wenn die Verantwortlichen erkennen, dass dies zusammenpasst, kann es von großem Vorteil sein.
Ja! Vielleicht ist es die letzte Frage, die Sie im Bewerbungsgespräch gestellt bekommen. Und trotzdem sollte das Gespräch an dieser Stelle noch weitergehen. Denn natürlich sind Sie so gut vorbereitet, dass Sie die Gelegenheit nutzen, sich noch weiter über die Stelle zu informieren. Ihr Gegenüber erwartet noch einige Punkte von Ihnen. Andernfalls könnte es als mangelndes Interesse interpretiert werden. Darum sollten Sie im Vorfeld einige spezifische Fragen sammeln, die Sie an dieser Stelle platzieren können.
duerenhoff-Personalberater unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf jedes Gespräch, das von duerenhoff vermittelt wurde. Das ist ihr Vorteil: Wenn Sie auf Empfehlung von duerenhoff ein Haus betreten, haben Sie nicht nur einen Reputationsvorteil auf Ihrer Seite, sondern haben einen Partner, mit dem sie über das sprechen können, was sie beim Bewerbungsgespräch erwarten könnte.
Absolute Vertraulichkeit ist für duerenhoff selbstverständlich. Ein Beispiel: Bevor ein Kandidat einem Unternehmen vorgestellt wird, hat er insgesamt zweimal zugestimmt, dass wir seine Daten in klar definiertem Umfang weitergeben dürfen.
Natürlich gilt diese Vertraulichkeit auch für Ihre Vakanz und alle Intormationen aus Ihrem Hause. Neben einer externen Datenschutzbeauftragten verfügen wir zusätzlich über ein internes Team, das sich um alle Datenschutzmaßnahmen kümmert.
Und auch dieser Hinweis sei erlaubt, obwohl er eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Aus tiefer Überzeugung arbeiten wir auf Basis des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Konfession, ethnische Herkunft, Behinderung oder Weltanschauung spielen keine Rolle.